Leistungen: Hauptkehrung

Einmal jährlich findet in jedem Wohnhaus eine Hauptkehrung (=HK) bzw. Hauptüberprüfung (=HÜ) statt. Der Rauchfangkehrer überprüft hier sämtliche Feuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit, auf bau- und feuerpolizeiliche Mängel bzw. ob eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist. Zu den meist verwendeten Feuerstätten zählen u. a. Festbrennstoff-Öfen, Ölöfen, Gas-Durchlauferhitzer, Gas-Kombithermen, Gasöfen, Gaskessel und Gas-Heizthermen.

WAS SIE VOR DER HAUPTKEHRUNG BEACHTEN SOLLTEN

Bei der Hauptkehrung müssen sämtliche Feuerstätten samt Rauch- und Abgasrohren, sowie die Putztürchen in der Wohnung frei zugänglich sein. (Etwaige Putztürchen im Keller, als auch die Kehrtürchen am Dachboden sind das gesamte Jahr über frei zugängig zu halten und dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht verstellt sein.)Deshalb sollten Sie in Ihrer Wohnung rechtzeitig alle störenden Möbel bzw. Regale zur Seite schieben. Auch Feuerstätten, die derzeit nicht in Betrieb stehen, müssen auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden, damit sie jederzeit gefahrlos in Betrieb genommen werden können.

Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar. Daher empfehlen wir Ihnen, die Einmündungsstellen bei allen Feuerstätten rechtzeitig abzudichten. Sie können Ihren Rauchfangkehrer gerne vorher telefonisch kontaktieren, damit er Ihnen die notwendigen Tipps gibt, um eine Verschmutzung weitgehend zu vermeiden.

TERMINE UND SERVICE

Die Termine der Hauptkehrung sind am Beginn des Jahres auf der in Ihrem Haus angeschlagenen Kehrtabelle gekennzeichnet. Etwa eine Woche vor dem Termin wird durch einen gesonderten Anschlag (Hauptkehrungsplakat) neuerlich darauf hingewiesen.

Nutzen Sie auch unser Termin-Erinnerungsservice unter www.rauchfangkehrer.wien. Dieser erinnert Sie automatisch an den nächsten Kehrtermin per E-Mail!

Sie sollten an dem verlautbarten Hauptkehrungstermin unbedingt anwesend sein. Die Rauchfangkehrer sind bemüht, Ihre Zeit so kurz wie möglich in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie den Termin dennoch versäumen, so besteht die Möglichkeit die Überprüfung am nächsten Kehrtermin ohne Mehrkosten nachholen zu lassen. Den nächsten Kehrtermin ersehen Sie auf der Kehrtabelle in Ihrem Haus oder hier.

Grundsätzlich werden die Hauptkehrungen und Überprüfungen vormittags durchgeführt. Auf der in Ihrem Haus befindlichen Kehrtabelle und am Hauptkehrungsplakat finden Sie die eingegrenzte Uhrzeit.

Eine weitere Eingrenzung der angegebenen Zeit ist leider nicht möglich. Natürlich besteht die Möglichkeit, die Überprüfung an einem anderen, von Ihnen gewählten Termin durchführen zu lassen. Diese separate Bestellung ist jedoch kostenpflichtig.

ES GEHT UM IHRE SICHERHEIT

Bedenken Sie, dass die Überprüfung durch den Rauchfangkehrer zu Ihrer eigenen Sicherheit bzw. der Ihrer Mitbewohner, sowie aller in Ihrem Haus befindlichen Personen geschieht! Ihre Anwesenheit ist deshalb auch gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, die Behinderung der vorgeschriebenen Arbeiten der Magistratsabteilung 68 (Feuerwehr) zu melden.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier im Informationsfolder »Hauptkehrung«.