Leistungen: Befunderstellung

Grundsätzlich gilt: Wofür auch immer Sie Ihren Rauchfang verwenden möchten, zum Beispiel für den Anschluss von Heizung, Entlüftungen, oder Kabelhochführungen, Sie benötigen vor der Benützung einen Rauchfangbefund. Denn nicht jeder Rauchfang ist für jede Art der Benützung geeignet! Nur mit einem Befund ist sichergestellt, dass Sie den Rauchfang gefahrlos benützen können.

Für jeden Neuanschluss eines Heizgerätes (gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe - auch Gasdekorationsfeuerstätten, offene Kamine, Pelletöfen etc.) bzw. bei jeder Änderung an Ihrem Gerät oder dessen Aufstellung, benötigen Sie einen positiven Befund von uns, Ihrem zuständigen, öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer (Wiener Feuerpolizeigesetz 2015).

Im Zuge der Befunderstellung wird festgestellt, ob die von Ihnen gewünschte Feuerstätte mit dem vorhandenen Fang kompatibel ist und welche Auflagen für einen Anschluss und einen gefahrlosen Betrieb eventuell notwendig sind. Befunde dienen Ihrer Sicherheit und schützen vor teuren Bauschäden.

Ein Befund ist ebenso vor der Einleitung von Kabeln (z.B. Satellitenkabel) oder bei sonstiger zweckfremder Nutzung von unbenützten Fängen und/oder Lüftungen notwendig!

WOZU EINEN BEFUND BEIM AUSTAUSCH VON GASFEUERSTÄTTEN?

Neue Heizgeräte sind im Betrieb wesentlich effizienter als alte. Die Energie (z.B. Erdgas) für Warmwasser bzw. Heizung wird bei neuen Feuerstätten besser genutzt, als bei Vorgängermodellen. Mehr Energie / Wärme bleibt in der Wohnung und entweicht nicht mit den Abgasen nach außen. D.h. höhere Effizienz bei der Verbrennung des Erdgases bewirkt letztendlich geringere Abgastemperaturen. Damit nun das Fangmauerwerk keinen Schaden durch eventuelle Kondensationen im Fang nimmt, sind oftmals Auflagen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Feuerstätten zu erfüllen. Bei Brennwertfeuerstätten werden spezifische Anforderungen an die Fänge gestellt. So müssen diese überdruckdicht und feuchtigkeitsunempfindlich sein. Ob diese Anforderungen bei Ihrem Fang erfüllt sind, beurteilen wir objektiv.

VORBEFUND

Der Vorbefund gibt Ihnen Gewissheit, dass das Heizgerät zu Ihrem Fang passt und individuell notwendige Auflagen werden darin für das Installationsunternehmen angeführt. Dadurch werden nachträgliche Abänderungen, die bei Nichtvereinbarkeit von Fang - Feuerstätte vorgenommen werden müssten, vermieden und entscheidend Kosten gespart.

Gegenstand der Überprüfung sind u. a.:

  • der bauliche Zustand des Fanges
  • Zulassungen von Fangsystem & Feuerstätte
  • Eignung des Fanges für geplanten Brennstoffeinsatz und geplanter Feuerstättentype
  • Feuerstättenaufstellung und -anschluss (z.B. Brandschutz, Abgasführung)
  • Ausreichende Verbrennungsluftzuführung
  • Notwendige Reinigungsöffnungen und deren Überprüfbarkeit

 

ENDBEFUND

Nach Fertigstellung der Anlage überprüft Ihr Rauchfangkehrer die ordnungsgemäße Aufstellung der Feuerstätte, die Einhaltung der Auflagen aus dem Vorbefund und garantiert Ihnen damit, dass Sie Ihre Feuerstätte gefahrlos betreiben können. Bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten wie z.B.: Kombithermen, Heizkessel, Durchlaufwasserheizer, Gasraumheizöfen, usw. benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis der ausreichenden Zufuhr von Verbrennungsluft, der ebenfalls von ihrem Rauchfangkehrer erstellt wird. Diesen Nachweis sowie den Endbefund verlangt das Gasversorgungsunternehmen »Wiener Netze GmbH« für die endgültige Freigabe der Gaszufuhr.

Bei Gasfeuerstätten, deren Abgase mittels Gebläse abgeführt werden (z.B. Brennwertfeuerstätten), ist der Einzug eines feuchtigkeitsunempfindlichen Überdruckfanges (aus Kunststoff oder Edelstahl) erforderlich. Der Einbau dieses Überdruckfanges erfordert im Zuge des Endbefundes eine sogenannte Leckratenmessung (Überdruckdichteprüfung). Dabei wird der Rauchfang mit einem elektronischen Messgerät auf Überdruckdichtheit überprüft.

Tipp: Beim Endbefund muss ein vom Installateur ausgefülltes Anlagendatenblatt (Anlage 1 Wr.Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015) und bei Anlagen über 20kW Nennheizleistung ein Prüfbericht über die Kesseldimensionierung (Anlage 3 Wr.Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015) aufliegen. Diese müssen bei der Feuerstätte aufbewahrt werden.

NEUINSTALLATION ODER TAUSCH EINER AUSSENWANDKOMBITHERME

Grundsätzlich sind die Abgase durch eine Abgasanlage über Dach abzuführen. Die Neuinstallation einer Außenwandtherme ist nur dann zulässig, wenn eine solche Abgasabführung nicht möglich ist. Dies ist von Ihrem Rauchfangkehrer vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten.

Nach Neuinstallation oder dem Tausch einer Außenwandkombitherme ist ein Endbefund zur Vorlage beim Gasnetzbetreiber „Wiener Netze GmbH“ erforderlich! Mittels einer sogenannten „Ringspaltmessung“ wird der Sauerstoffgehalt im zuluftführenden Teil der Abgasleitung („Ringspalt“) gemessen und damit die Dichte des abgasführenden Teiles sichergestellt.

ANSCHLUSS VON ENTLÜFTUNGEN / LÜFTUNGSBEFUND

Bei Verwendung eines Rauchfanges als thermische oder mechanische Abluftführung ist ein Lüftungsbefund zu erstellen. Hier werden der Zustand des Fanges und seine Eignung als Abluftfang ermittelt. Ein abschließendes schriftliches Gutachten enthält wesentliche Auflagen und dient als Grundlage für die erforderliche Umwidmung bei der Baubehörde (MA 37).

DURCHLEITUNG VON KABELN / ANTENNENBEFUND (Z.B. SATELLITENKABEL)

Für die Verwendung eines Fanges als Kabelschacht sind ebenso zunächst der Zustand und die Eignung des Fanges zu prüfen. Ein abschließendes schriftliches Gutachten enthält wesentliche Auflagen und dient als Grundlage für die erforderliche Umwidmung bei der Baubehörde (MA 37).